Business News: Nutzen Sie die neue „Steuerfreiheit“ für Ihre Mitarbeitermotivation! Datum der Veröffentlichung: 12. Dezember 2011
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gelten nun auch Geschenk-Gutscheine als steuerfreie Sachbezüge**. So können Sie Ihren Mitarbeitern ab sofort mit der Aral SuperCard € 44 (Steuerfreigrenze) einfach und unbürokratisch ein steuerfreies Extra zukommen lassen – ideal für die Mitarbeitermotivation oder als Dank für besondere Leistungen. Der positive Effekt für Sie als Arbeitgeber liegt auf der Hand: Gewähren Sie Ihren Arbeitnehmern Sachzuwendungen und bleiben diese monatlich im Rahmen der sogenannten „44€-Sachbezugsfreigrenze“, führt dies zur Senkung der Steuer- und damit auch der Abgabenlast – von einem Sachbezug profitieren also beide Seiten.
Die neue Gesetzgebung- das müssen Sie wissen:
- Steuerfreigrenze bleibt: Den Maximal-Betrag von € 44,- pro Arbeitnehmer/Monat (bei Sachbezug) dürfen Sie weiterhin nicht überschreiten.
- Keine Barauszahlung: Der Mitarbeiter darf nicht wählen können zwischen Sachbezug und Barauszahlung. Mit der Aral SuperCard sind Sie auf der sicheren Seite: Sowohl in den AGB als auch auf der Karte wird die „Barauszahlung“ ausgeschlossen.
- Volle Versteuerung bei Kombination: Geben Sie mehr als einen Gutschein pro Arbeitnehmer im Monat heraus, bzw. überschreiten Sie durch die Kombinationen mehrerer Gutscheine die Freigrenze von € 44,-, führt dies zur vollen Steuerpflicht aller Gutscheine für den Mitarbeiter.
* Die Steuerfreigrenze von €44 pro Arbeitnehmer/Monat darf weiterhin nicht überschritten werden * Urteile vom 11.11.2010, Az. VI R 21/09, VI R 41/10
Bei größeren Auflagen erstellen wir Ihnen die Aral SuperCard auch gern mit Ihrem individuellen Wunsch-Motiv oder Ihrem Unternehmens-Logo. Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot unter service@aral-supercard.de.
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